Allgemeines

Unseren Lieferungen liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Anders lautende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden. Aufträge sind nur rechtsverbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Mündliche Nebenabreden und Auftragsänderungen sowie Sondervereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

Lieferung und Versand

Für den Umfang und die Ausführung der Lieferung ist in jedem Falle unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Dies gilt besonders dann, wenn andere als unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart sind. Bei Annullierung von Aufträgen werden die hierfür entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Durch Express- oder Sofortlieferungen entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Versandart und Versandweg ist uns überlassen.

 

Lieferfrist

Die angegebene Lieferfrist gilt als annähernd und unter Berücksichtigung unvorhergesehener Ereignisse für uns unverbindlich. Verzugsstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Lieferfrist wird gerechnet vom Tag des Auftrageinganges bis zur Absendung der Ware. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Um die angegebene Lieferfrist einhalten zu können, müssen Beizmuster und Kundenstoffe rechtzeitig bei uns eintreffen.

 

Mängelrügen

Warenbeanstandungen sind bei Übernahme der Ware vorzunehmen und auf dem Lieferschein zu vermerken. Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe und Maß sind dem Lieferanten gestattet und berechtigen nicht zur Beanstandung. Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Die Gewährleistungsfrist beträgt laut EU-Recht 2 Jahre. Für Möbelteile bzw. Bezüge die infolge ihrer Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Ferner bezieht sich die Mängelhaftung nicht auf natürlichen Verschleiß und auf solche Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung bzw. Weiterlieferung ihre Ursache haben. Sämtliche berechtigten Reklamationen werden durch unsere Firma behoben. Lastschriftanzeigen werden nicht anerkannt. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Besteller am Liefergegenstand ohne unsere vorherige Zustimmung, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, wenn er uns nicht in erforderlicher Weise Zeit und Gelegenheit zur Instandsetzung gibt, ferner solange er seine Verpflichtungen aus dem Liefervertrag nicht erfüllt, insbesondere sich mit Zahlungen ganz oder teilweise im Rückstand befindet.

 

Eigentumsvorbehalt

Der Käufer erkennt das Kaufobjekt ausdrücklich als eine ihm anvertraute Sache an, deren Eigentum erst mit dem Zeitpunkt auf ihn übergeht, an welchem der Kaufpreis voll bezahlt ist. Bis dahin bleibt der Lieferant Eigentümer der Ware, dagegen haftet der Käufer für Beschädigung jeder Art. Der Käufer wird das Kaufobjekt, solange der Kaufpreis nicht bezahlt ist weder vertauschen, noch verpfänden bzw. verleihen. Bei Pfändung des Kaufobjektes durch Dritte muss der Käufer sowohl dem Gerichtsabgeordneten Kenntnis von unserem Eigentumsrecht geben, als auch uns unverzüglich verständigen.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort

In allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten unterwirft sich der Käufer der Entscheidung des Bezirksgerichtes Zell am Ziller, welches hierzu ausschließlich zuständig ist. Erfüllungsort ist Zell am Ziller.
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